Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

  • Die allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbeding- ungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nicht abweichende Bestimmungen enthält. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirk- samkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Die von Seiten des Bestellers angegebenen anders lautenden Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schrif- tlich angenommen sind. Alle mündlich getroffenen Verein- barungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Be- stätigung. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

  • Angebote erfolgen auf Grund der zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben usw.) und gelten vorbehaltlich endgültigen Vertragsabschlusses nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Werden die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen später durch den Auftraggeber geändert, ändern sich auch die Angebotspreise. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, Kosten- änderungen eintreten (Löhne, Materialpreise, Hilfsstoffe, Trans- portkosten) behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Die angebotenen Preise gelten ab Werk, ohne Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die Über- nahme, Ausführung und Abrechnung von Bauaufträgen gilt die VOB. Unsere Preise gelten in €.

  • Sämtliche Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen. Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von eingegangenen Lieferungs- verpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als an- nähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages und mit dem Empfang der endgültigen vollständigen Unterlagen. Wir sind selbstverständlich bemüht, die Lieferzeiten, soweit nur irgend möglich pünktlich einzuhalten, doch müssen wir ausdrücklich bemerken, dass wir Verzugsstrafen oder son- stige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung bis zu zwei Monaten, kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden.

  • Verpackung, wie Kisten, Paletten usw. werden zum Selbst- kostenpreis berechnet.

  • Der Versand geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und der- gleichen, auch bei Anlieferung mit eigenen Werksfahrzeugen, das gleiche gilt auch bei Übernahme von Franko-Lieferungen - insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen.

  • Transportschäden: Wird bei der Ankunft eine Beschädigung der Sendung festgestellt, so hat der Empfänger diese auf dem Frachtschein bescheinigen zu lassen.

  • Muster, Farben, Materialbeschaffenheit etc. Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen der Steine. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnungen, Struktur und Gefüge des Natursteines in sich vereinigen. Die bei Naturstein auftretenden Abweichungen und Naturspiele, Farbunterschiede, Aderung, Poren, Einsprengungen, Quarzadern usw. stellen keine Min- derung des Natursteines dar und berechtigen nicht zu Bean- standungen. Eine Haftung hierfür kann nicht von uns über- nommen werden. Geringfügige Maßabweichungen, die innerhalb der DIN liegen, berechtigen ebenfalls nicht zur Beanstandung.

  • Zahlungen: Handwerkerrechnungen sind sofort, gemäß § 286 Abs. 3 BGB zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auf für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Bei Zahlungen durch Wechsel und Schecks übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorlegung und Projek- tierung. Rückgabe der Wechsel vor Verfall ohne Rückvergütung der Diskontspesen und Geltendmachung der Forderungen bleibt uns vorbehalten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (bei Verbraucherverträgen) bzw. in Höhe von 8 % über dem Basis- zinssatz (Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind) zu berechnen.

  • Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderung unser Eigentum, auch wenn sie an Dritte veräußert sind (erweiterter Eigentums- vorbehalt). Unser Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn die Wareverarbeitet wurde. Vor Zahlung fälliger Rech- nungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Käufers abtransportieren zu lassen. Darin ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die Abholung erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Käufer bleibt bis zur Erfüllung verpflichtet.

  • Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie inner- halb von 3 Tagen nach Empfang der Warevorgebracht werden. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen am Fälligkeitstag in vereinbarter Weise zahlbar, der Besteller hat seine ihm wegen angeblicher Mängelzustehenden Rechte gesondert geltend zu machen. Auch im Falle einer berechtigten Beanspruchung werden Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinns oder dergleichen von uns abgelehnt. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen zu erfolgen. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können auf keinen Fall anerkannt werden.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mühlhausen/Thüringen.

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www.natursteinideen.com - Stand: 24.01.2024 10:42